Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBetriebsSMaerkte · Betriebssatzung für die Märkte München

§ 3 MucBetriebsSMaerkte – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Märkte München sind die Werkleitung, der Werkausschuss, die Vollversammlung des Stadtrates und der_die Oberbürgermeister_in.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBetriebsSMaerkte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBetriebsSMaerkte? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten