Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Märkte München sind die Werkleitung, der Werkausschuss, die Vollversammlung des Stadtrates und der_die Oberbürgermeister_in.
MucBetriebsSMaerkte · Betriebssatzung für die Märkte München
§ 3 MucBetriebsSMaerkte – Organe
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBetriebsSMaerkte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucBetriebsSMaerkte? Zitiere den Wortlaut.“