(1) Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, das Betriebsgelände Großmarkthalle einschließlich Umschlagplatz, die ständigen Lebensmittelmärkte (Viktualienmarkt, Markt am Elisabethplatz, Pasinger Viktualienmarkt, Markt am Wiener Platz) und die städtischen Wochen- und Bauernmärkte als Einrichtungen der Landeshauptstadt München zu betreiben sowie das Schlacht- und Viehhofareal zu verwalten. Die den Märkte München zur Verfügung stehenden Flächen sind gewerblichen Nutzungen zuzuführen (Flächen- und Objektmanagement) mit dem Ziel, den Gewerbestandort für Handel, Handwerk und Gastronomie zu optimieren und zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln und Blumen beizutragen.
(2) Die Märkte München sind in Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Regelungen der kommunalrechtlichen Vorschriften – einschließlich des Erlasses von Bescheiden – (z. B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen). Entsprechendes gilt auch für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte (z. B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.