(1) Die Märkte München der Landeshauptstadt München werden als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen der Landeshauptstadt München ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) geführt. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Märkte München“. Die Stadt tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes unter diesem im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Firmenkurzbezeichnung lautet „MM“.
(3) Zur Erfüllung dieser Aufgaben können die Märkte München Neben- und Hilfsbetriebe einrichten.
(4) Das Stammkapital der Märkte München beträgt 2.556.450,-- Euro.