Die Märkte München sind dem Kommunalreferat als Sachreferat angegliedert.
MucBetriebsSMaerkte · Betriebssatzung für die Märkte München
§ 11 MucBetriebsSMaerkte – Kommunalreferat
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucBetriebsSMaerkte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 11 MucBetriebsSMaerkte? Zitiere den Wortlaut.“