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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026. 98 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
  2. § 2Zentralstelle
  3. § 3Internationale Zusammenarbeit
  4. § 4Strafverfolgung
  5. § 5Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
  6. § 6Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
  7. § 7Zeugenschutz
  8. § 8Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
  9. § 9Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
  10. § 10Bestandsdatenauskunft
  11. § 10aErhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
  12. § 11Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
  13. § 12Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
  14. § 13Informationssystem des Bundeskriminalamtes
  15. § 14Kennzeichnung
  16. § 15Regelung von Zugriffsberechtigungen
  17. § 16Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
  18. § 17Projektbezogene gemeinsame Dateien
  19. § 18Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
  20. § 19Daten zu anderen Personen
  21. § 20Verordnungsermächtigung
  22. § 21Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
  23. § 22Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
  24. § 23Elektronische Aktenführung
  25. § 24Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
  26. § 25Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
  27. § 26Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  28. § 26aDatenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
  29. § 27Datenübermittlung im internationalen Bereich
  30. § 28Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
  31. § 29Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
  32. § 30Verbundrelevanz
  33. § 30aBesondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
  34. § 31Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
  35. § 32Unterrichtung der Zentralstelle
  36. § 33Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
  37. § 33aSchengener Informationssystem (SIS)
  38. § 33bAuf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
  39. § 34Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
  40. § 35Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
  41. § 36Koordinierung bei der Strafverfolgung
  42. § 37Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
  43. § 38Allgemeine Befugnisse
  44. § 39Erhebung personenbezogener Daten
  45. § 40Bestandsdatenauskunft
  46. § 41Befragung und Auskunftspflicht
  47. § 42Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
  48. § 43Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  49. § 44Vorladung
  50. § 45Besondere Mittel der Datenerhebung
  51. § 46Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
  52. § 47Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
  53. § 48Rasterfahndung
  54. § 49Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
  55. § 50Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
  56. § 51Überwachung der Telekommunikation
  57. § 52Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
  58. § 53Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
  59. § 54Platzverweisung
  60. § 55Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
  61. § 56Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  62. § 57Gewahrsam
  63. § 58Durchsuchung von Personen
  64. § 59Durchsuchung von Sachen
  65. § 60Sicherstellung
  66. § 61Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
  67. § 62Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
  68. § 63Allgemeine Befugnisse
  69. § 63aBestandsdatenauskunft
  70. § 64Besondere Mittel der Datenerhebung
  71. § 65Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
  72. § 66Befugnisse
  73. § 66aBestandsdatenauskunft
  74. § 67Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
  75. § 68Sicherheitsüberprüfung
  76. § 69Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  77. § 70Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  78. § 71Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  79. § 72Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  80. § 73Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
  81. § 74Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  82. § 75Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
  83. § 76Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
  84. § 77Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
  85. § 78Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
  86. § 79Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
  87. § 80Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  88. § 81Protokollierung
  89. § 82Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  90. § 83Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  91. § 84Rechte der betroffenen Person
  92. § 85Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
  93. § 86Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
  94. § 87Strafvorschriften
  95. § 88Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
  96. § 89Einschränkung von Grundrechten
  97. § 90Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
  98. § 91Übergangsvorschrift

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