Stadtrecht München
Wärmesatzung der Landeshauptstadt München (MucWaermeS)
Satzung über eine nachhaltige Wärmeversorgung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (Wärmesatzung – WärmeS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026. 17 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Zweck der Satzung
- § 2Anwendungsbereich und Rechtswirkung der Satzung
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Zuständigkeiten und Verwaltungsorganisation
- § 5Vorbildfunktion der Stadt
- § 6Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 7Einbindung kommunaler Unternehmen und privater Akteur*innen
- § 8Wärmeplan
- § 9Fortschreibung des Wärmeplans
- § 10Umsetzung der Wärmeplanung im Quartier
- § 11Abwägung von Entscheidungen im Wirkungskreis der Stadt
- § 12Flächenmanagement
- § 13Bauleitplanung
- § 14Wegenutzungsverträge
- § 15Ausschluss der Klagbarkeit
- § 16Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucWaermeS? Zitiere den Wortlaut.“