Mit dieser Satzung wird die Umsetzung der Wärmeplanung als langfristige Aufgabe in den städtischen Verwaltungsvollzug integriert, um die Verfahren für konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Wirkungskreis der Stadt zu beschleunigen. Zu diesem Zweck und zur Schaffung von Transparenz werden stadtinterne Zuständigkeiten und Verfahren sowie Entscheidungsmaßstäbe für eine an den spezifischen Gegebenheiten in der Landeshauptstadt München ausgerichtete Umsetzung der Wärmeplanung festgelegt.
MucWaermeS · Wärmesatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucWaermeS – Zweck der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.
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„Was regelt § 1 MucWaermeS? Zitiere den Wortlaut.“