(1) Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Wärmeplanung zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt zielgruppenspezifisch in dafür geeigneten Formaten, fortlaufend und abgestimmt auf die jeweilige Betrachtungsebene. Die Stadt würdigt im Rahmen der Beteiligung nach Satz 1 und 2 Vorschläge und Stellungnahmen in Beteiligungsformaten und informiert fachlich zur Wärmeplanung.
(2) Die Stadt stellt auf ihren Internetseiten https://stadt.muenchen.de/infos/waermewende-muenchen.html und https://rethink-muenchen.de fortlaufend Informationen zu den Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung an der Umsetzung der Wärmeplanung im Quartier und Serviceangebote zur Verfügung.