Im Sinne dieser Satzung ist bzw. sind
- 1. „Wärmeplan“ das zur Veröffentlichung bestimmte Ergebnis der Wärmeplanung für das Gebiet der Landeshauptstadt München einschließlich der Umsetzungsstrategie vom 08.12.2025, die als Anlage Bestandteil der Satzung ist,
- 2. „Wärmeversorgung“ die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser sowie die Bereitstellung von Prozesswärme,
- 3. „Fernwärme“ die Versorgung mit Wärme, die in zentralen Anlagen, insbesondere zunehmend solchen zur Gewinnung von Tiefengeothermie, erzeugt und über das regionale Wärmenetz-Verbundsystem zu den Letztverbraucher*innen transportiert wird,
- 4. „Nahwärme“ die Versorgung von Gebäuden mit Wärme, die unter Nutzung lokal verfügbarer Wärmequellen in dezentralen Anlagen erzeugt und über ein Wärme- oder Gebäudenetz auf der Ebene von Quartieren zu den Letztverbraucher*innen transportiert wird,
- 5. „dezentrale Einzellösung“ die nicht wärme- oder gebäudenetzgebundene Versorgung von Gebäuden mit Wärme, die von individuellen, dezentralen Anlagen auf Grundstücken der Letztverbraucher*innen erzeugt wird,
- 6. „Stadt“ die Landeshauptstadt München als planungsverantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 10 WPG,
- 7. „kommunale Unternehmen“ solche im Sinne des Art. 86 Nr. 2 und 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), wenn die Stadt an ihnen die Mehrheit des gezeichneten Kapitals besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen kann,
- 8. „Wirkungskreis der Stadt“ der eigene Wirkungskreis im Sinne von Art. 7 BayGO, d.h. die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben durch die Stadt und kommunale Unternehmen sowie Dritte, die zur Unterstützung bei der Erfüllung solcher Aufgaben beauftragt werden,
- 9. „Stadtgebiet“ das Gebiet der Landeshauptstadt München als beplantes Gebiet im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WPG,
- 10. „Quartier“ ein Gebiet, das für die Zwecke der Wärmeplanung und deren Umsetzung durch konkrete Maßnahmen sowie gegebenenfalls weitere Themenfelder einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu einer gebäude- und baublockübergreifenden Planungseinheit zusammengefasst wird,
- 11. „stadteigene Liegenschaften“ im Alleineigentum der Landeshauptstadt München einschließlich ihrer Eigen- und Regiebetriebe stehende Grundstücke und Gebäude,
- 12. „Kosteneffizienz“ das volkswirtschaftliche Ziel, dass die Kosten der Transformation der Wärmeversorgung bis zur Treibhausgasneutralität in einer Vollkostenbetrachtung auf Ebene des gesamten Stadtgebiets möglichst gering sein sollten.
Akteur*innen der kommunalen Wärmewende