Stadtrecht München
Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München (MucHausmuellentsorgungS)
Satzung über die Hausmüllentsorgung der Landeshauptstadt München (Hausmüllentsorgungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024. 17 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Aufgaben
- § 1a. Abfallvermeidung
- § 2Gegenstand der Satzung: Begriffsbestimmung
- § 3Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlussgebiet
- § 4Pflichten der Hausmüllbesitzer*innen
- § 5Müllbeseitigung
- § 5aTrennpflicht
- § 6Standplätze und Transportwege der Müll- und Wertstoffbehälter
- § 7Abfuhr des Hausmülls und der Wertstoffe
- § 8Pneumatische Müllabsauganlage für mehrere Grundstücke
- § 9Meldepflicht
- § 10Betreten des Grundstücks; Auskunftspflicht
- § 11Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel; Befreiungen
- § 12Gebühren
- § 13Ordnungswidrigkeiten
- § 14Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucHausmuellentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“