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Zitierfest

MucHausmuellentsorgungS · Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 12 MucHausmuellentsorgungS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

Die Stadt erhebt für die Benützung ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren nach Maßgabe einer besonderen Gebührensatzung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucHausmuellentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucHausmuellentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“

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