Die Stadt erhebt für die Benützung ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren nach Maßgabe einer besonderen Gebührensatzung.
MucHausmuellentsorgungS · Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 12 MucHausmuellentsorgungS – Gebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.
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„Was regelt § 12 MucHausmuellentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“