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Zitierfest

MucHausmuellentsorgungS · Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 14 MucHausmuellentsorgungS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hausmüllabfuhrsatzung vom 29. November 1990 (MüABl. S. 426), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. März 2000 (MüABl. S. 86), außer Kraft.

Anlagen

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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