Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucHausmuellentsorgungS · Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucHausmuellentsorgungS – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2024.

(1) Die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München betriebene Hausmüllentsorgung der Landeshauptstadt München (nachfolgend “Städtische Hausmüllentsorgung“ oder “Stadt“ genannt) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt mit Anschluss- und Benutzungszwang. Die Hausmüllentsorgung im Sinne dieser Satzung umfasst Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns der Abfälle zur Beseitigung und der von der Stadt eingesammelten Abfälle zur Verwertung (nachfolgend “Wertstoffe“, z. B. Papierabfall Bioabfall).

(2) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gilt für die Städtische Hausmüllentsorgung die Allgemeine Abfallsatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(3) § 17 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt unberührt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHausmuellentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucHausmuellentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten