Stadtrecht München
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München (MucGewerbeBauabfallentsorgungS)
Satzung über die Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026. 16 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Aufgaben
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anschluss- und Benutzungszwang bei Gewerbeabfall
- § 4Pflichten der Gewerbeabfallbesitzer*innen
- § 5Bereitstellung der Gewerbeabfälle
- § 6Standplätze und Transportwege der Müll- und Wertstoffbehälter
- § 7Abfuhr des Gewerbeabfalls
- § 8Pflichten der Erzeuger*innen und Besitzer*innen von Bau- und Abbruchabfällen sowie Gewerbesperrmüll - Benutzungszwang -
- § 9Benutzungsausschluss
- § 10Betretungsrecht, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- § 11Einzelanordnung, Befreiung
- § 12Anlieferbedingungen
- § 13Gebühren
- § 14Zuwiderhandlungen
- § 15Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucGewerbeBauabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“