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Zitierfest

MucGewerbeBauabfallentsorgungS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 9 MucGewerbeBauabfallentsorgungS – Benutzungsausschluss

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

Es ist nicht gestattet, Gewerbe- und Bauabfälle zur Beseitigung anzuliefern, die außerhalb des Stadtgebietes angefallen sind. Gesonderte Zweckvereinbarungen im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie privatrechtliche Verträge bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucGewerbeBauabfallentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucGewerbeBauabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“

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