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Zitierfest

MucGewerbeBauabfallentsorgungS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 15 MucGewerbeBauabfallentsorgungS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung vom 12. Dezember 2001 (MüABl. S. 537) außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucGewerbeBauabfallentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucGewerbeBauabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“

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