(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung vom 12. Dezember 2001 (MüABl. S. 537) außer Kraft.
MucGewerbeBauabfallentsorgungS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung vom 12. Dezember 2001 (MüABl. S. 537) außer Kraft.
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„Was regelt § 15 MucGewerbeBauabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“