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Zitierfest

MucGewerbeBauabfallentsorgungS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucGewerbeBauabfallentsorgungS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

Die Stadt erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren nach Maßgabe einer besonderen Gebührensatzung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucGewerbeBauabfallentsorgungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucGewerbeBauabfallentsorgungS? Zitiere den Wortlaut.“

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