Stadtrecht München
Entwässerungsabgabensatzung der Landeshauptstadt München (MucEAS)
Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungsabgabensatzung - EAS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024. 17 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Arten der Abgaben, Grundstücksbegriff, Gesamtschuldner*innen
- § 2Geltungsbereich
- § 3Bemessungsgrundlage und Veranlagungszeitraum
- § 4Ermittlung des eingeleiteten, vom Frischwasserversorger bezogenen Wassers (§ 3 Abs. 2 Buchstabe a))
- § 5Ermittlung des eingeleiteten, eigengeförderten oder dem Grundstück sonst zugeführten Wassers (§ 3 Abs. 2 Buchstaben b) und c))
- § 6Abwasserdurchflussmesseinrichtungen
- § 7Abzüge vom Frischwasserverbrauch
- § 8Ermittlung des eingeleiteten Niederschlagswassers
- § 9Gebührenhöhe
- § 10Gebührenzuschläge zur Schmutzwassergebühr
- § 11Beginn und Ende der Gebührenschuld, öffentliche Last
- § 12Veranlagung, Fälligkeit und Gebührenschuldner*in
- § 13Gebühren bei vorübergehender Einleitung von Abwasser
- § 14Gesonderte Abmachungen
- § 15Inkrafttreten
- Anlage
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„Was regelt § 1 MucEAS? Zitiere den Wortlaut.“