Für eine anderweitige Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung, die in den Bestimmungen dieser Satzung nicht geregelt ist, wird das Entgelt in einer gesonderten Vereinbarung mit dem*der Antragsteller*in festgelegt. Die Ermittlung der Höhe muss sich an den abgaberechtlichen Grundsätzen für die Kalkulation von Benutzungsgebühren orientieren.
MucEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Landeshauptstadt München
§ 14 MucEAS – Gesonderte Abmachungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucEAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 MucEAS? Zitiere den Wortlaut.“