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Zitierfest

MucEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Landeshauptstadt München

§ 14 MucEAS – Gesonderte Abmachungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.

Für eine anderweitige Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung, die in den Bestimmungen dieser Satzung nicht geregelt ist, wird das Entgelt in einer gesonderten Vereinbarung mit dem*der Antragsteller*in festgelegt. Die Ermittlung der Höhe muss sich an den abgaberechtlichen Grundsätzen für die Kalkulation von Benutzungsgebühren orientieren.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucEAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucEAS? Zitiere den Wortlaut.“

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