(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entwässerungsabgabensatzung vom 17. November 1981 (MüABl. S. 342), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Februar 2005 (MüABl. S. 56), außer Kraft, ausgenommen die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 2*) sowie die als Anlage beigefügte Abflussbeiwertkarte 2000, ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 8. November 2000.
(2) Für Entwässerungsgebührenveranlagungen, die die Zeit vor In-Kraft-Treten dieser Satzung betreffen, gelten die Regelungen der Entwässerungsabgabensatzung vom 17. November 1981.
* ) Wortlaut des § 5 Abs. 2 Satz 2 in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung: „Der für das jeweilige Grundstück maß-gebliche Gebietsabflussbeiwert ergibt sich aus den Eintragungen in der Abflussbeiwertkarte 2000, ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 8.11.2000, die Bestandteil dieser Satzung ist (siehe Anhang).“ Redaktioneller Hinweis: Die Gebietsabflussbeiwertkarte ist veröffentlicht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München 2000, Nr. 36, S. 582 und kann bei der Münchner Stadtentwässerung, MSE-Z1 Gebührenbüro, Friedenstraße 40, 81660 München, zu den üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden.