Die Gebühr beträgt für
- a) den Schmutzwasseranteil (§ 3 Abs. 2 Buchstaben a), b) und c)) 2,02 Euro/m³
- b) für den Niederschlagswasseranteil jährlich (§ 3 Abs. 5 und § 8) 1,77 Euro/ m² .
MucEAS · Entwässerungsabgabensatzung der Landeshauptstadt München
Die Gebühr beträgt für
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucEAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 9 MucEAS? Zitiere den Wortlaut.“