Stadtrecht München
Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (BaumschutzV) (MucBaumschutzVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand und Geltungsbereich
- § 2Schutzzweck
- § 3Verbote
- § 4Ausnahmen
- § 5Genehmigung und Befreiung
- § 6Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren
- § 7Nebenbestimmungen, Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung
- § 8Sicherheitsleistung
- § 9Zuschüsse für Baumschutzmaßnahmen
- § 10Zuständigkeiten und Verfahren
- § 11Rechtsnachfolge
- § 12Ordnungswidrigkeiten
- § 13Andere Verordnungen
- § 14Übergangsregelung
- § 15Inkrafttreten
- Anlage AÜbersichtskarte (Anlage A1) und Detailkarten (Anlagen A2 bis A82)
- Anlage BGehölzbewertung, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucBaumschutzVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucBaumschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“