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Zitierfest

MucBaumschutzVO · Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (BaumschutzV)

§ 15 MucBaumschutzVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBaumschutzVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucBaumschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“

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