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Zitierfest

MucBaumschutzVO · Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (BaumschutzV)

§ 1 MucBaumschutzVO – Schutzgegenstand und Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

(1) Auf den Grundstücken innerhalb der in Abs. 4 umschriebenen Gebiete sind alle lebenden Bäume, Sträucher und Klettergehölze (Gehölze) unter Schutz gestellt, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben.

(2) Geschützt sind auch mehrstämmige Gehölze, wenn die Summe der Stammumfänge in 100 cm Höhe über dem Erdboden 60 cm und mehr beträgt und wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 40 cm oder mehr erreicht. Ein mehrstämmiges Gehölz liegt vor, wenn aus einem Wurzelstock mehrere Stämme wachsen oder wenn sich ein Stamm unterhalb einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gabelt. Ein mehrstämmiges Gehölz liegt außerdem vor, wenn mehrere Stämme, die auch aus verschiedenen Sämlingen entstanden sein können, zusammengewachsen sind.

(3) Geschützt sind auch die Ersatzpflanzungen, die nach dieser Verordnung gefordert werden, auch wenn sie das Maß nach Abs. 1 oder Abs. 2 noch nicht erreicht haben.

(4) Der Geltungsbereich und die Grenzen des geschützten Bereiches ergeben sich zum einen aus der Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000, ausgefertigt am 08.12.2025, die als Anlage A1 zur Baumschutzverordnung Bestandteil dieser Verordnung ist und grob den Grenzverlauf umschreibt, und zum anderen aus 81 Detailkarten im Maßstab 1:5.000, jeweils ausgefertigt am 08.12.2025, die als Anlagen A2 - A82 zur Baumschutzverordnung Bestandteile dieser Verordnung sind. Maßgeblich für den genauen Grenzverlauf sind die Detailkarten (Anlagen A2 – A82 zur Verordnung). In diesen Detailkarten ist der Geltungsbereich grün schraffiert. Der Grenzverlauf wird durch eine grüne Außenkante dargestellt. Die Karten können in der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, Baumschutzbehörde, Blumenstr. 28b, 80331 München, während der Öffnungszeiten eingesehen werden[1].

[1] Die Karteninhalte können alternativ auch auf dem GeoPortal München aufgerufen werden. Der örtliche Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung ist dort unter Masterportal> Themen > Fachdaten > Umwelt > Naturschutz > Gültigkeitsbereich der Baumschutzverordnung einsehbar.

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