Die Genehmigungen, Anordnungen und Auflagen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung wirken für und gegen die Rechtsnachfolger*innen.
MucBaumschutzVO · Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München (BaumschutzV)
§ 11 MucBaumschutzVO – Rechtsnachfolge
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.
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„Was regelt § 11 MucBaumschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“