Bundesrecht
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Amtliche Fassung, Stand 02.03.2023. 81 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Zweck des Gesetzes
- § 2Geltungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Nebenprodukte
- § 5Ende der Abfalleigenschaft
- § 6Abfallhierarchie
- § 7Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- § 7aChemikalien- und Produktrecht
- § 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- § 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
- § 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
- § 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- § 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- § 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- § 13Pflichten der Anlagenbetreiber
- § 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
- § 15Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- § 16Anforderungen an die Abfallbeseitigung
- § 17Überlassungspflichten
- § 18Anzeigeverfahren für Sammlungen
- § 19Duldungspflichten bei Grundstücken
- § 20Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 21Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
- § 22Beauftragung Dritter
- § 23Produktverantwortung
- § 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
- § 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
- § 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
- § 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
- § 27Besitzerpflichten nach Rücknahme
- § 28Ordnung der Abfallbeseitigung
- § 29Durchführung der Abfallbeseitigung
- § 30Abfallwirtschaftspläne
- § 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- § 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 33Abfallvermeidungsprogramme
- § 34Erkundung geeigneter Standorte
- § 35Planfeststellung und Genehmigung
- § 35aProjektmanager
- § 36Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- § 37Zulassung des vorzeitigen Beginns
- § 38Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- § 39Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- § 40Stilllegung
- § 41Emissionserklärung
- § 42Zugang zu Informationen
- § 43Anforderungen an Deponien
- § 44Kosten der Ablagerung von Abfällen
- § 45Pflichten der öffentlichen Hand
- § 46Abfallberatungspflicht
- § 47Allgemeine Überwachung
- § 48Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- § 49Registerpflichten
- § 50Nachweispflichten
- § 51Überwachung im Einzelfall
- § 52Anforderungen an Nachweise und Register
- § 53Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- § 54Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- § 55Kennzeichnung der Fahrzeuge
- § 56Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- § 57Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
- § 58Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 59Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 60Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 61Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- § 62Anordnungen im Einzelfall
- § 63Geheimhaltung und Datenschutz
- § 64Elektronische Kommunikation
- § 65Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 66Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- § 67Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 68Anhörung beteiligter Kreise
- § 69Bußgeldvorschriften
- § 70Einziehung
- § 71Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 72Übergangsvorschrift
- Anlage 1Beseitigungsverfahren
- Anlage 2Verwertungsverfahren
- Anlage 3Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 4Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
- Anlage 5(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
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