Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.
KrWG · Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
§ 63 KrWG – Geheimhaltung und Datenschutz
Amtliche Fassung, Stand 02.03.2023.