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Zitierfest

KrWG · Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

§ 63 KrWG – Geheimhaltung und Datenschutz

Amtliche Fassung, Stand 02.03.2023.

Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.