Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen treffen.
KrWG · Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
§ 62 KrWG – Anordnungen im Einzelfall
Rechtsprechung zu § 62 KrWG
9 Entscheidungen zitieren § 62 KrWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 28.04.2022 – 7 B 17/21 · 7. Senat
Verpflichtung der Abfallbeseitigung
BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 – 7 C 14/17 · 7. Senat
Leitsatz: Von Kleinunternehmen können Angaben zum Jahresumsatz gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 KrWG in aller Regel nicht verlangt werden.
BVerwG, Beschl. v. 05.11.2012 – 7 B 25/12 · 7. Senat
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht; ordnungsgemäße Entsorgung; rechtswidrige Ablagerung von Abfällen
EuG, Urt. v. 09.06.2021 – T-47/19 · Vierte erweiterte Kammer
Dansk Erhverv gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Verkauf von Dosengetränken an Personen mit Wohnsitz im Ausland in grenznahen Geschäften in Deutschland – Befreiung vom Pfand unter der Voraussetzung, dass die gekauften Getränke außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets verzehrt werden …
BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 – 7 C 15/17 · 7. Senat
BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 – 7 C 34/15 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Als Maßstab für die Beurteilung der Zweckbestimmung im Sinne des § 3 Abs. 4 KrWG kann auf die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG zum subjektiven Abfallbegriff zurückgegriffen werden. 2. Die Zweckbestimmung im Sinne des § 3 Abs. 4 KrWG ist vom aktuellen Erzeuger oder Besitzer zu treffen. Die unternehmerische Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, stellt keine …
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