Stadtrecht Regensburg
Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (RgbKlaerschlammS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2018. 23 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Name, Rechtsstellung, Sitz
- § 2Verbandsmitglieder
- § 3Räumlicher Wirkungsbereich
- § 4Aufgaben des Zweckverbandes
- § 5Verbandsorgane
- § 6Zusammensetzung der Verbandsversammlung
- § 7Zuständigkeit der Verbandsversammlung
- § 8Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden
- § 9Einberufung der Verbandsversammlung
- § 10Sitzungen der Verbandsversammlung
- § 11Beschlüsse und Wahlen der Verbandsversammlung
- § 12Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsräte; Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- § 13Wahl des Verbandsvorsitzenden
- § 14Geschäftsstelle und Geschäftsleiter
- § 15Anzuwendende Vorschriften
- § 16Haushaltssatzung
- § 17Deckung des Finanzbedarfs
- § 18Rechnungslegung und Prüfungswesen
- § 19Öffentliche Bekanntmachung
- § 20Besondere Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde
- § 21Auflösung
- § 22*)
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„Was regelt § 1 RgbKlaerschlammS? Zitiere den Wortlaut.“