Die nach Art. 39 KommZG erforderliche Geschäftsstelle des Zweckverbandes wird aufgrund einer Zweckvereinbarung beim Zweckverband Müllverwertung Schwandorf in Schwandorf unterhalten. Geschäftsleiter des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf ist jeweils der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf oder dessen Stellvertreter.
RgbKlaerschlammS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
§ 14 RgbKlaerschlammS – Geschäftsstelle und Geschäftsleiter
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2018.
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