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Zitierfest

RgbKlaerschlammS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

§ 14 RgbKlaerschlammS – Geschäftsstelle und Geschäftsleiter

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2018.

Die nach Art. 39 KommZG erforderliche Geschäftsstelle des Zweckverbandes wird aufgrund einer Zweckvereinbarung beim Zweckverband Müllverwertung Schwandorf in Schwandorf unterhalten. Geschäftsleiter des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf ist jeweils der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf oder dessen Stellvertreter.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbKlaerschlammS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 RgbKlaerschlammS? Zitiere den Wortlaut.“

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