Die Organe des Zweckverbandes sind
1) die Verbandsversammlung,
2) der Verbandsvorsitzende.
RgbKlaerschlammS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Die Organe des Zweckverbandes sind
1) die Verbandsversammlung,
2) der Verbandsvorsitzende.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbKlaerschlammS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 RgbKlaerschlammS? Zitiere den Wortlaut.“