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Zitierfest

RgbKlaerschlammS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

§ 4 RgbKlaerschlammS – Aufgaben des Zweckverbandes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2018.

(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe,

  • a) eine Klärschlammtrocknungsanlage in Schwandorf zu errichten, zu betreiben oder betreiben zu lassen,
  • b) eine oder mehrere mobile Anlagen zur Vorentwässerung von Klärschlamm vorzuhalten und den Verbandsmitgliedern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen,
  • c) den Transport des vorentwässerten Klärschlamms von den Verbandsmitgliedern zur Klärschlammtrocknungsanlage zu besorgen oder besorgen zu lassen ,
  • d) die ordnungsgemäße thermische Verwertung des getrockneten Klärschlamms zu besorgen oder besorgen zu lassen,
  • e) die Rohstoffrückgewinnung aus Klärschlamm zu betreiben, sobald dies ökologisch sowie ökonomisch sinnvoll ist.

Der Zweckverband erfüllt diese Aufgaben mittels eines Regiebetriebes nach Art. 88 Abs. 6 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).

(2) Der Zweckverband hat nicht das Recht, Verordnungen zu erlassen. Das Recht, Satzungen zu erlassen, beschränkt sich auf die Haushaltssatzung, die Benutzungssatzung für Zweckverbandseinrichtungen, die Satzung zur Regelung der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Kostensatzung.

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