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Zitierfest

RgbKlaerschlammS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf

§ 10 RgbKlaerschlammS – Sitzungen der Verbandsversammlung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.03.2018.

(1) Der Verbandsvorsitzende bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor. Er leitet die Sitzung und handhabt die Ordnung während der Sitzung.

(2) Die Vertreter der Aufsichtsbehörde sowie der Geschäftsleiter des Zweckverbandes haben das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Auf Antrag ist ihnen das Wort zu erteilen. Die Verbandsversammlung kann auch andere Stellen oder Personen hören.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbKlaerschlammS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbKlaerschlammS? Zitiere den Wortlaut.“

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