Stadtrecht München
Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungs- und –sicherungsverordung) (MucStrassenreinigungsVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.12.2010. 15 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Inhalt der Verordnung
- § 2Öffentliche Straßen
- § 3Reinigungs- und Sicherungspflicht
- § 4Inhalt der Reinigungspflicht
- § 5Inhalt der Sicherungspflicht
- § 6Reinigungsfläche
- § 7Sicherungsfläche
- § 8Vorder- und Hinterliegergrundstücke
- § 9Reinigungs- und Sicherungspflicht bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken
- § 10Verteilung der Reinigungs- und Sicherungspflicht bei mehreren Verpflichteten
- § 11Haftung bei mehreren Verpflichteten
- § 12Befreiungen
- § 13Bewehrung
- § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucStrassenreinigungsVO? Zitiere den Wortlaut.“