(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung) vom 20.12.1990 (MüABl. S. 472), außer Kraft.