Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt München mit Ausnahme der Bundesautobahnen.
MucStrassenreinigungsVO · Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungs- und –sicherungsverordung)
§ 1 MucStrassenreinigungsVO – Inhalt der Verordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.12.2010.
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