Stadtrecht München
Statistiksatzung der Landeshauptstadt München (MucStatistikS)
Satzung über die Einrichtung und die Aufgaben des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München (Statistiksatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.1992. 16 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Aufgaben des Statistischen Amtes
- § 2Abschottung
- § 3Kommunale Statistik
- § 4Anordnung im eigenen Wirkungskreis
- § 5Anordnung im übertragenen Wirkungskreis
- § 6Vergabe statistischer Arbeiten
- § 7Erhebungsbeauftragte
- § 8Erhebungs- und Hilfsmerkmale
- § 9Geheimhaltung
- § 10Zweckbindung
- § 11Hinweispflichten
- § 12Übermittlung an das Statistische Amt
- § 13Vernichtung der Erhebungsunterlagen
- § 14Weitergabe und Veröffentlichung
- § 15In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucStatistikS? Zitiere den Wortlaut.“