Einzelangaben dürfen, sofern sie nicht auf allgemein zugänglichen Quellen beruhen oder eine Rechtsvorschrift eine andere Verwendung zuläßt, ausschließlich für statistische Zwecke verarbeitet oder genutzt werden.
MucStatistikS · Statistiksatzung der Landeshauptstadt München
§ 10 MucStatistikS – Zweckbindung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.1992.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStatistikS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 MucStatistikS? Zitiere den Wortlaut.“