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Zitierfest

MucStatistikS · Statistiksatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucStatistikS – Zweckbindung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.06.1992.

Einzelangaben dürfen, sofern sie nicht auf allgemein zugänglichen Quellen beruhen oder eine Rechtsvorschrift eine andere Verwendung zuläßt, ausschließlich für statistische Zwecke verarbeitet oder genutzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStatistikS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucStatistikS? Zitiere den Wortlaut.“

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