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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG)

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026. 58 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Grundsatz
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 2aKrankenhausstandort
  4. § 3Anwendungsbereich
  5. § 4
  6. § 5Nicht förderungsfähige Einrichtungen
  7. § 6Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
  8. § 6aZuweisung von Leistungsgruppen
  9. § 6bZuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
  10. § 6cBestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
  11. § 7Mitwirkung der Beteiligten
  12. § 8Voraussetzungen der Förderung
  13. § 9Fördertatbestände
  14. § 10Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
  15. § 11Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
  16. § 12Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
  17. § 12aFortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
  18. § 12bTransformationsfonds, Verordnungsermächtigung
  19. § 13Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
  20. § 14Auswertung der Wirkungen der Förderung
  21. § 14aKrankenhauszukunftsfonds
  22. § 14bEvaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
  23. § 15Beteiligung an Schließungskosten
  24. § 16Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
  25. § 17Grundsätze für die Pflegesatzregelung
  26. § 17aFinanzierung von Ausbildungskosten
  27. § 17bEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
  28. § 17cPrüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
  29. § 17dEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
  30. § 18Pflegesatzverfahren
  31. § 18aSchiedsstelle, Verordnungsermächtigung
  32. § 18b(weggefallen)
  33. § 19Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
  34. § 20Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
  35. § 21Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
  36. § 21aVersorgungsaufschlag an Krankenhäuser auf Grund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
  37. § 22Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  38. § 23Verordnungsermächtigung
  39. § 24Überprüfung der Auswirkungen
  40. § 25Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
  41. § 26(weggefallen)
  42. § 26aSonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  43. § 26bKostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
  44. § 26cKostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
  45. § 26dErweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  46. § 26eErneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
  47. § 26fAusgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
  48. § 27Zuständigkeitsregelung
  49. § 28Auskunftspflicht und Statistik
  50. § 29(weggefallen)
  51. § 30Darlehen aus Bundesmitteln
  52. § 31Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  53. § 32Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
  54. § 33Aufsicht über den Beliehenen
  55. § 34Rückgriff
  56. § 35Finanzierung
  57. § 36Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
  58. § 37Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
  59. § 38Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägenzur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
  60. § 39Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
  61. § 40Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen

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