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Zitierfest

KHG · Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze

§ 6 KHG – Krankenhausplanung und Investitionsprogramme

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

(1) Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1 genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf; Folgekosten, insbesondere die Auswirkungen auf die Pflegesätze, sind zu berücksichtigen.

(1a) (weggefallen)

(2) Hat ein Krankenhaus auch für die Versorgung der Bevölkerung anderer Länder wesentliche Bedeutung, so ist die Krankenhausplanung insoweit zwischen den beteiligten Ländern abzustimmen.

(3) Die Länder stimmen ihre Krankenhausplanung auf die pflegerischen Leistungserfordernisse nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ab, insbesondere mit dem Ziel, Krankenhäuser von Pflegefällen zu entlasten und dadurch entbehrlich werdende Teile eines Krankenhauses nahtlos in wirtschaftlich selbständige ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen umzuwidmen.

(4) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 KHG verweisen

Rechtsprechung zu § 6 KHG

34 Entscheidungen zitieren § 6 KHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 11.06.2021 – 3 B 43/19 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: Aus § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 KHG und § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V lässt sich entnehmen, dass die Krankenhausplanung der Länder auch für die Frührehabilitation im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleisten muss. § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V enthält jedoch keine Vorgabe, die die Länder verpflichtet …
  • BSG, Urt. v. 29.06.2022 – B 6 KA 13/21 R (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: Die Ermächtigung einer räumlich und organisatorisch nicht an das betreibende Krankenhaus angebundenen psychiatrischen Institutsambulanz hängt nicht davon ab, dass der Krankenhausplan des Landes am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweist.
  • BSG, Beschl. v. 01.04.2015 – B 6 KA 48/13 R (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage von nicht berücksichtigten Bewerbern gegen Entscheidungen der Zulassungsgremien über Zulassungen zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit - sog offensive Konkurrentenklage - Ausschreibungsvoraussetzungen - Bindung an Vorgaben der Krankenhausplanung

  • BVerwG, Urt. v. 14.04.2011 – 3 C 17/10 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Das Begehren eines Krankenhauses, in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen zu werden, bezieht sich nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan. Es erledigt sich nicht, wenn der bisherige Krankenhausplan durch einen neuen abgelöst wird (Änderung der Rechtsprechung). 2. Die Planungsbehörde wird bei ihrer Entscheidung über die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan durch einen …
  • BSG, Urt. v. 12.06.2025 – B 1 KR 22/23 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: Krankenhäuser dürfen einen das Vorhalten von personellen und sächlichen Mitteln abbildenden Komplexkode des Operationen- und Prozedurenschlüssels zur Abrechnung einer auch deswegen erhöhten Vergütung nicht kodieren, wenn das Vorhalten dieser Strukturen von ihrem Versorgungsauftrag nicht gedeckt und damit unwirtschaftlich ist.
  • BSG, Urt. v. 23.03.2023 – B 6 KA 7/22 R (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die bedarfsunabhängige Ermächtigung eines psychiatrischen Krankenhauses zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten kann auch für eine räumlich vom Hauptstandort des Krankenhauses entfernte, unselbstständige Tagesklinik erteilt werden. 2. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan entfaltet auch im Rahmen der Entscheidung über die …

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