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Zitierfest

KHG · Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze

§ 8 KHG – Voraussetzungen der Förderung

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

(1) Die Krankenhäuser haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in das Investitionsprogramm aufgenommen sind. Die zuständige Landesbehörde und der Krankenhausträger können für ein Investitionsvorhaben nach § 9 Abs. 1 eine nur teilweise Förderung mit Restfinanzierung durch den Krankenhausträger vereinbaren; Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und den Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 ist anzustreben. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan wird durch Bescheid festgestellt. Gegen den Bescheid ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

(2) Ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm besteht nicht. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern entscheidet die zuständige Landesbehörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird; die Vielfalt der Krankenhausträger ist nur dann zu berücksichtigen, wenn die Qualität der erbrachten Leistungen der Einrichtungen gleichwertig ist.

(3) Für die in § 2 Nr. 1a genannten Ausbildungsstätten gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.

Rechtsprechung zu § 8 KHG

63 Entscheidungen zitieren § 8 KHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 11.11.2021 – 3 C 6/20 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Krankenhausträger kann die Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 KHG) auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne Auswahlentscheidung beanspruchen, wenn der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, nicht aber die …
  • BSG, Urt. v. 19.06.2018 – B 1 KR 32/17 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Plankrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung für die Behandlung eines gesetzlich Krankenversicherten nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags, wenn keine Notfallbehandlung erfolgt. 2. Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses ergibt sich aus regelmäßig nicht revisiblem Landesrecht, nämlich den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner …
  • BSG, Urt. v. 29.06.2022 – B 6 KA 13/21 R · 6. Senat

    Leitsatz: Die Ermächtigung einer räumlich und organisatorisch nicht an das betreibende Krankenhaus angebundenen psychiatrischen Institutsambulanz hängt nicht davon ab, dass der Krankenhausplan des Landes am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweist.
  • BSG, Urt. v. 09.04.2019 – B 1 KR 2/18 R · 1. Senat

    (Krankenversicherung - Plankrankenhaus - kein Vergütungsanspruch für Behandlungen außerhalb des Versorgungsauftrags - Maßgeblichkeit der Festlegungen des Krankenhausplans iVm den Bescheiden zu seiner Durchführung - Auslegung von Art 4 Abs 2 S 2 BayKrG - erste Versorgungsstufe - Begriff der …

  • BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 – 3 C 11/16 · 3. Senat

    Leitsatz: Erweist sich die Bedarfsanalyse für eine im Krankenhausplan auszuweisende Fachrichtung als nicht tragfähig, weil ihr kein geeignetes Berechnungsmodell zugrundeliegt, ist es gerechtfertigt, dass das Verwaltungsgericht von der Spruchreifmachung absieht und die Planungsbehörde nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur zur Neuentscheidung über die Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan …
  • BSG, Beschl. v. 01.04.2015 – B 6 KA 48/13 R · 6. Senat

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage von nicht berücksichtigten Bewerbern gegen Entscheidungen der Zulassungsgremien über Zulassungen zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit - sog offensive Konkurrentenklage - Ausschreibungsvoraussetzungen - Bindung an Vorgaben der Krankenhausplanung

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