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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025. 32 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
  2. § 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
  3. § 3Vorschuss
  4. § 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
  5. § 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
  6. § 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
  7. § 4cRechtsbehelfsbelehrung
  8. § 5Fahrtkostenersatz
  9. § 6Entschädigung für Aufwand
  10. § 7Ersatz für sonstige Aufwendungen
  11. § 8Grundsatz der Vergütung
  12. § 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
  13. § 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
  14. § 10Honorar für besondere Leistungen
  15. § 11Honorar für Übersetzer
  16. § 12Ersatz für besondere Aufwendungen
  17. § 13Besondere Vergütung
  18. § 14Vereinbarung der Vergütung
  19. § 15Grundsatz der Entschädigung
  20. § 16Entschädigung für Zeitversäumnis
  21. § 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
  22. § 18Entschädigung für Verdienstausfall
  23. § 19Grundsatz der Entschädigung
  24. § 20Entschädigung für Zeitversäumnis
  25. § 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
  26. § 22Entschädigung für Verdienstausfall
  27. § 23Entschädigung Dritter
  28. § 24Übergangsvorschrift
  29. § 25Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
  30. Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
  31. Anlage 2(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
  32. Anlage 3(zu § 23 Absatz 1)

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