Bundesrecht
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025. 32 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
- § 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
- § 3Vorschuss
- § 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
- § 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 4cRechtsbehelfsbelehrung
- § 5Fahrtkostenersatz
- § 6Entschädigung für Aufwand
- § 7Ersatz für sonstige Aufwendungen
- § 8Grundsatz der Vergütung
- § 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
- § 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
- § 10Honorar für besondere Leistungen
- § 11Honorar für Übersetzer
- § 12Ersatz für besondere Aufwendungen
- § 13Besondere Vergütung
- § 14Vereinbarung der Vergütung
- § 15Grundsatz der Entschädigung
- § 16Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 18Entschädigung für Verdienstausfall
- § 19Grundsatz der Entschädigung
- § 20Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 22Entschädigung für Verdienstausfall
- § 23Entschädigung Dritter
- § 24Übergangsvorschrift
- § 25Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
- Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 2(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 3(zu § 23 Absatz 1)
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus JVEG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 JVEG? Zitiere den Wortlaut.“