Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. Zeugen, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen Zeugen gleich. Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.
JVEG · Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
§ 21 JVEG – Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
Verweise
Vorschriften, die auf § 21 JVEG verweisen
- § 19 JVEG – Grundsatz der Entschädigung
Rechtsprechung zu § 21 JVEG
11 Entscheidungen zitieren § 21 JVEG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 05.10.2021 – VIII ZB 68/20 · 8. Zivilsenat
Leitsatz: Zum Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft.
BGH, Beschl. v. 08.07.2020 – XII ZB 334/19 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Zum Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss in einem Zugewinnausgleichsverfahren.
BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 620/11 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der Auskunft oder die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung eine berufstypische Leistung darstellen würde oder einen Verdienstausfall zur Folge hat, ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz …
BGH, Beschl. v. 29.09.2010 – XII ZB 49/09 · 12. Zivilsenat
Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
BGH, Beschl. v. 11.05.2016 – XII ZB 12/16 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Zum Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung verpflichtenden Beschluss.
BGH, Beschl. v. 24.09.2013 – II ZB 6/12 · 2. Zivilsenat
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei Verurteilung einer GbR zur Auskunftserteilung
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