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Zitierfest

JVEG · Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

§ 6 JVEG – Entschädigung für Aufwand

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

(1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für die Zeit, während der er aus Anlass der Wahrnehmung des Termins von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend sein muss, ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach der Verpflegungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen im Inland nach dem Einkommensteuergesetz bemisst.

(2) Ist eine auswärtige Übernachtung notwendig, wird ein Übernachtungsgeld nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes gewährt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 JVEG verweisen

Rechtsprechung zu § 6 JVEG

14 Entscheidungen zitieren § 6 JVEG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 25.03.2015 – X K 8/13 · 10. Senat

    (Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 - Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer …

  • BFH, Beschl. v. 20.10.2014 – X K 3/13

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Kopierkosten

  • LSG Bayern, Beschl. v. 25.02.2025 – L 12 RF 23/24 · 12. Senat

    Leitsatz: Teurere Wochen- bzw. Monatskarten sind regelmäßig für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen nicht objektiv erforderlich. Auch eine anteilige Erstattung der Kosten bzw. eine Erstattung der fiktiven Kosten eines Einzelfahrscheins ist insofern nicht möglich. Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten für ein Deutschlandticket, das regelmäßig zur Verfügung steht (Abonnement, Erwerb …
  • BFH, Beschl. v. 06.07.2015 – X K 5/13 · 10. Senat

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise - Teilnahme an mehreren mündlichen Verhandlungen vor dem BFH an einem Tag - Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen …

  • BVerwG, Beschl. v. 12.03.2012 – 9 KSt 6/11, 9 KSt 6/11 (9 A 13/09) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung schließt die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne des § 162 VwGO dann nicht aus, wenn der Privataufenthalt lediglich "bei Gelegenheit" des Verhandlungstermins …
  • BGH, Beschl. v. 19.04.2011 – X ZR 62/07 · 10. Zivilsenat

    Sachverständigenvergütung im Patentnichtigkeitsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reise- und Hotelkosten sowie eines Tagegeldes

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