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Zitierfest

Bundesrecht

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2023. 37 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
  2. § 2Kleinsiedlungsgebiete
  3. § 3Reine Wohngebiete
  4. § 4Allgemeine Wohngebiete
  5. § 4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
  6. § 5Dorfgebiete
  7. § 5aDörfliche Wohngebiete
  8. § 6Mischgebiete
  9. § 6aUrbane Gebiete
  10. § 7Kerngebiete
  11. § 8Gewerbegebiete
  12. § 9Industriegebiete
  13. § 10Sondergebiete, die der Erholung dienen
  14. § 11Sonstige Sondergebiete
  15. § 12Stellplätze und Garagen
  16. § 13Gebäude und Räume für freie Berufe
  17. § 13aFerienwohnungen
  18. § 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  19. § 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
  20. § 16Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
  21. § 17Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
  22. § 18Höhe baulicher Anlagen
  23. § 19Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
  24. § 20Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
  25. § 21Baumassenzahl, Baumasse
  26. § 21aStellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
  27. § 22Bauweise
  28. § 23Überbaubare Grundstücksfläche
  29. § 24(weggefallen)
  30. § 25Fortführung eingeleiteter Verfahren
  31. § 25aÜberleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
  32. § 25bÜberleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
  33. § 25cÜberleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
  34. § 25dÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
  35. § 25eÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
  36. § 25fÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
  37. § 25gÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
  38. § 26aÜberleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

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Mit Zitierfest schlägt Claude das BauNVO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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