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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026. 31 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Einleitung
  2. § 1Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. § 3Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
  5. § 3aRechtsbruch
  6. § 4Mitbewerberschutz
  7. § 4aAggressive geschäftliche Handlungen
  8. § 5Irreführende geschäftliche Handlungen
  9. § 5aIrreführung durch Unterlassen
  10. § 5bWesentliche Informationen
  11. § 5cVerbotene Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen
  12. § 6Vergleichende Werbung
  13. § 7Unzumutbare Belästigungen
  14. § 7aEinwilligung in Telefonwerbung
  15. § 8Beseitigung und Unterlassung
  16. § 8aAnspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150
  17. § 8bListe der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  18. § 8cVerbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
  19. § 9Schadensersatz
  20. § 10Gewinnabschöpfung
  21. § 11Verjährung
  22. § 12Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung
  23. § 13Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
  24. § 13aVertragsstrafe
  25. § 14Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  26. § 15Einigungsstellen
  27. § 15aÜberleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
  28. § 16Strafbare Werbung
  29. § 17(weggefallen)
  30. § 18(weggefallen)
  31. § 19Bußgeldvorschriften bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension
  32. § 20Bußgeldvorschriften
  33. Anhang(zu § 3 Absatz 3)

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Mit Zitierfest schlägt Claude das UWG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 UWG? Zitiere den Wortlaut.“

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