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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG)

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022. 45 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
  2. § 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
  3. § 3Rechte des Einzelnen
  4. § 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  5. § 5Besondere Verwendungsverbote
  6. § 6Begriffsbestimmungen
  7. § 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
  8. § 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
  9. § 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
  10. § 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
  11. § 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
  12. § 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
  13. § 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  14. § 14(weggefallen)
  15. § 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  16. § 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  17. § 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  18. § 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  19. § 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
  20. § 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  21. § 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  22. § 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
  23. § 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
  24. § 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  25. § 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
  26. § 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
  27. § 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
  28. § 28(weggefallen)
  29. § 29Zweckbindung
  30. § 30Benachrichtigung von der Übermittlung
  31. § 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
  32. § 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
  33. § 32aBenachrichtigung
  34. § 33Verfahren
  35. § 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
  36. § 35(weggefallen)
  37. § 36(weggefallen)
  38. § 37(weggefallen)
  39. § 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
  40. § 38Landesbeauftragte
  41. § 39Beratungsgremium
  42. § 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
  43. § 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
  44. § 42(weggefallen)
  45. § 42aGerichtsstand
  46. § 43Vorrang dieses Gesetzes
  47. § 44Strafvorschriften
  48. § 45Bußgeldvorschriften
  49. § 46(weggefallen)
  50. § 46aEinschränkung von Grundrechten
  51. § 47Übergangsregelung
  52. § 48Evaluierung

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