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Zitierfest

StUG · Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

§ 5 StUG – Besondere Verwendungsverbote

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

(1) Die Verwendung personenbezogener Informationen über Betroffene oder Dritte, die im Rahmen der zielgerichteten Informationserhebung oder Ausspähung des Betroffenen einschließlich heimlicher Informationserhebung gewonnen worden sind, zum Nachteil dieser Personen ist unzulässig. Dies gilt nicht in den Fällen des § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2, wenn Angaben des Betroffenen oder Dritten sich aufgrund der Informationen ganz oder teilweise als unzutreffend erweisen.

(2) Die Verwendung von Unterlagen ist für einen begrenzten Zeitraum unzulässig, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht gegenüber dem Bundesarchiv erklärt, dass für einen bestimmten Zeitraum die Verwendung die Durchführung eines Strafverfahrens beeinträchtigen würde. Dies gilt nicht, wenn dadurch Personen in der Wahrnehmung ihrer Rechte in unzumutbarer Weise beschränkt würden. In diesem Fall erfolgt die Verwendung im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 StUG verweisen

  • § 20 StUG – Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  • § 21 StUG – Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  • § 23 StUG – Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
  • § 24 StUG – Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • § 25 StUG – Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste

Rechtsprechung zu § 5 StUG

Eine Entscheidung zitiert § 5 StUG.

  • BGH, Urt. v. 02.07.2019 – VI ZR 494/17 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Äußerungen in einer Studie, die von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen seines gesetzlichen Forschungs- und Unterrichtungsauftrages herausgegeben worden ist. 2. Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen …

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