Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
StUG · Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
§ 46a StUG – Einschränkung von Grundrechten
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.
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