Stadtrecht Regensburg
Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat (RgbJBS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2015. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Jugendbeirat
- § 2Aufgaben
- § 3Rechte des Jugendbeirates
- § 4Wahlen und Amtszeit
- § 5Zusammensetzung des Jugendbeirates
- § 6Organe
- § 7Plenum
- § 8Vorstand
- § 9Arbeitsgruppen
- § 10Vorbereitung
- § 11Sitzungen
- § 12Beschlüsse des Jugendbeirates
- § 13Geschäftsordnung
- § 14Geschäftsstelle
- § 15Ehrenamt
- § 15aSonderregelung für die im März 2022 beginnende Amtszeit des 4. Regensburger Jugendbeirats und für seine Besetzung im Wege der Entsendung der stimmberechtigten Mitglieder und Mitbestimmung der Nachrücker durch die Stadt Regensburg
- § 16Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbJBS? Zitiere den Wortlaut.“